Die Verbesserung der Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen wird von allen gewünscht. Politik, Krankenkassen, die kassenärztliche Vereinigung und natürlich Pflegeheime und Ärztinnen und Ärzte suchen hier nach dem richtigen Weg. Vor diesem Hintergrund haben wir Kooperationsverträge nach § 119b Abs. 1 Satz 1 SGB V zur Förderung der kooperativen und koordinierten ärztlichen und pflegerischen Versorgung in stationären Pflegeheimen abgeschlossen und fungieren hierüber als heimversorgende Ärzte.
Diese Verträge wurde abgeschlossen mit
Wöchentlich besuchen wir diese Häuser zu regulären Visiten gemeinsam mit den Pflegekräften, nach klinischer Notwendigkeit erfolgen zusätzliche Hausbesuche. Bewohnern und Pflegekräften dieser Heime stehen wir auch über die normalen Arbeitszeiten hinaus zur Verfügung.
3 * Dülken und Pall i in Viersen
Heimversorgende Praxis